Der zweite Workshop für die dritte Staffel der Stadtteil-Historiker Wiesbaden fand am Samstag, 2. April 2022, im Stadtarchiv auf Einladung von Dr. Peter Quadflieg statt. Vor 13 Teilnehmer/-innen hielt er einen detaillierten Vortrag zum Thema Urheberrecht, was sich viele Stadtteil-Historiker/-innen sehr gewünscht hatten. Dr. Quadflieg beschrieb, dass es sich beim Urheberrecht um Privat-, nicht um Strafrecht handelt. Es besteht im Ursprung seit 1886 und wurde in Deutschland 1901 Gesetz. Wie kompliziert das Urheberrecht ist, beweist der Umfang eines Kommentars von Schricker/Loewenheim, der es auf über 3340 Seiten bringt.

Das Urheberrecht schützt die schöpferische Leistung, das Werk der geistigen Schöpfung. Ein Werk ist das Ergebnis persönlichen Schaffens, es muss wahrnehmbar sein und physisch existieren, einen geistigen Gehalt und eine gewisse Schaffenshöhe in Individualität und Originalität besitzen.

Typischerweise endet der Urheberschutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, geht ggf. auf seine Erben über, jedoch ohne Fristverlängerung. Das betrifft Texte und auch Lichtbilder, aber: „Schnappschüsse“, also einfache private Fotos, sind 50 Jahre geschützt: professionell aufgenommene oder gestaltete „Lichtbildwerke“ jedoch 70 Jahre. Ausnahmen bestehen bei Bildnissen der Zeitgeschichte, Versammlungen, bei Bildern, auf denen Personen nur „Beiwerk“ (Feste) sind – es gelten aber die so genannten Paparazzi-Einschränkungen. Es besteht so genannte Panorama-Freiheit (unterschiedlich in verschiedenen Ländern). Ist die Lebensdauer des Urhebers/Fotografen unbekannt, beträgt die Frist 100 Jahre nach seiner Geburt. Konkret bedeutet das (2022), dass alle Aufnahmen vor 1860 frei nutzbar sind, gemeinfrei alles vor 1952 (z.B. alte Postkarten). Achtung: Es können jedoch Verwertungsrechte bestehen.

Genauere Hinweise bietet die Präsentation von Dr. Quadflieg, die mit seiner Genehmigung an die Stadtteil-Historiker Wiesbaden weitergeleitet wurde. Man sollte jedoch in jedem Zweifelsfall sehr genau recherchieren (Urheber, evtl. Verwertungsrechte). Im Anschluss erläuterte Projektkoordinator Elmar Ferger Formalien und Gestaltungstipps zur Abschlussbroschüre der Staffel Drei, die ja stets zum Ende einer Staffel seitens der Wiesbaden Stiftung erstellt wird. Für die Inhalte und Bilder (Bildrechte!) der einzelnen Beiträge sind die Staffelteilnehmer/-innen verantwortlich; die Wiesbaden Stiftung sorgt für das professionelle Layout und den Druck der Broschüre. Abgabefrist ist am 31. August 2022.

Projektleiterin Uta Naumann erinnerte an die geplante Vortragsmatinee zum Ende der Staffel im Spätherbst und bat Interessenten, sich auf einen der befreits feststehenden Termine einzutragen.

Zum Abschluss überreichte sie ein Dankeschön-Präsent an Dr. Quadflieg.
 

Wollen Sie dabei sein?

Bitte wenden Sie sich an die Projektleiterin Uta Naumann, un-wi@gmx.de oder den Projektkoordinator Elmar Ferger ef@stadtteilhistoriker-wi.de mit Ihrem Anliegen.

Kontaktdaten

  • Adresse: Wilhelmstraße 24 - 26
  • Telefon: 0611 34 14 86 20
  • E-Mail: info@die-wiesbaden-stiftung.de

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